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Güterkraftverkehr und
Entsorgung

Energieaudits

Keine Pflicht für eigenständige kleine und mittelständische Unternehmen

Am 21. April 2015 ist die Überarbeitung des Energiedienstleistungsgesetzes in Kraft getreten.

Betroffene Unternehmen müssen damit künftig Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 durchführen oder Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 (oder EMAS) einführen, zertifizieren und aufrecht erhalten. Eigenständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend.

Engergieaudits: Stand Mai 2015 (pdf, 213555 Byte)

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