Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt ein halbes Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine Bestandsaufnahme vor und kündigt Änderungen an den Mindestlohnvorschriften an.
Intensives Engagement des BGL hat Erfolg. Wichtige Forderungspunkte des BGL sollen umgesetzt werden, so u. a. die Senkung der Einkommensschwelle zur Dokumentationspflicht.
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