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BattDG löst BattG ab: Neue Pflicht für Fulfilment-Dienstleister

Logistikdienstleister, die Leistungen wie Lagern, Verpacken, Adressieren und/oder Versenden anbieten, werden nun auch nach BattDG verpflichtet, sich zu vergewissern, ob die Hersteller der von ihnen gelagerten, verpackten, adressierten und versandten Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register ordnungsgemäß registriert sind.

Weitere Details lesen Sie im beigefügten Rundschreiben des DSLV.

Neue Pflicht für Fulfilment-Dienstleister_Rundschreiben des DSLV (pdf, 190523 Byte)

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