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Bundesrechnungshof: "Verlagern von Verkehr auf Schiene und Wasserstraße gelingt dem BMV nicht

Der Bundesrechnungshof bemängelt, das das BMV zwar Güterverkehrsleistungsanteile bis zum Jahr 2030 von 25 Prozent für die Schiene und 12 Prozent für die Wasserstraße in seinen Masterplänen festgelegt, doch gehe es selbst davon aus, dass diese nicht erreicht werden können. Wenn die vom BMV erstellten Verkehrsprognosen darauf hindeuten, dass es nicht zur gewünschten Verkehrsverteilung kommt, muss es die verkehrspolitischen Maßnahmen und Randbedingungen hinterfragen, so der Rechnungshof. Hierzu gehört auch die Zurverfügungstellung einer leistungsgerechten Verkehrsinfrastruktur.

Einzelheiten lesen Sie hier.

Verlagern von Verkehr auf Schiene und Wasserstraße gelingt dem BMV nicht - Bericht des BRH (PDF, 1099560 Byte)

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