Seit dem 12.08.2026 ist das neue Verpackungsrecht (VerpackDG und PPWR) in Kraft.
Ergänzend zu den Beiträgen im amoe:mitgliederbereichstellen wir Ihnen eine Liste der Maßnahmen zur Verfügung, die nach derzeitigem Stand von den Mitgliedsunternehmen durchzuführen sind, die als „Hersteller“ im Sinne der VerpackDG einzustufen sind (vgl. zur Frage der Einordnung als Hersteller Achtung, geänderte Pflichten: neues Verpackungsrecht ab 12. August).
Nach einer Registrierung bei LUCID (Verpackungsregister) muss das jeweilige Unternehmen die Menge der ihm zuzurechnenden Verpackung berechnen. Hierfür können Sie diese Excel-Tabelle verwenden. Diese ist beispielhaft mit Produkten von TransPak gespeist. Die letzte Zeile des Reiters „Teileliste“ kann man mit eigenen Verpackungsprodukten füllen, die sich in der Liste nicht wiederfinden. Nach Ergänzung der Mengenangaben in der „Teileliste“ wird die Jahresmenge der jeweiligen Verpackungsart in der „Mengenübersicht“ dargestellt. Im Reiter „Systembetreiber-Vergleich“ erfolgt eine grobe Berechnung der Kosten, wobei diese in den Lizenzrechnern der Systembetreiber zu überprüfen wären (vgl. letzter Reiter).
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