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USA: Haftung von Spediteuren für von Frachtführern verursachte Verkehrsunfallschäden - Montgomery v. Caribe Transport II

In den USA droht Spediteuren, die einen unzuverlässigen Frachtführer beauftragt haben, die Haftung für von diesem verursachte Verkehrsunfallschäden. Ihre Inanspruchnahme ist nach einem Urteil des Supreme Courts nicht mehr durch das FAAAA ausgeschlossen. Ob und in welcher Höhe ein Spediteur haften muss, richtet sich zukünftig nach dem einschlägigen Recht des jeweiligen US-Bundesstaates.

Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat in dem Verfahren Montgomery v. Caribe Transport II entschieden, dass Frachtenmakler, die in den USA einen Frachtvertrag an einen Frachtführer vermitteln, unter Umständen für Schäden haften müssen, die dieser durch einen von ihm verschuldeten Verkehrsunfall verursacht. Das Urteil kann nach Einschätzung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik auch Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten von in Deutschland ansässigen Spediteuren haben, die in den USA Frachtführer beauftragen.

In dem durch den Supreme Court entschiedenen Fall hatte ein Verkehrsunfallopfer einen Frachtenbroker auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Insbesondere hatte er dem Frachtenbroker vorgeworfen, gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben, weil er fahrlässig einen ungeeigneten Frachtführer ausgewählt habe. Tatsächlich hatte der Frachtführer aufgrund einiger Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften eine negative Sicherheitseinstufung der US-Aufsichtsbehörde (FMCSA).

Bis zur Entscheidung des Supreme Courts war eine Inanspruchnahme von Frachtenbrokern und Spediteuren in derartigen Fällen nach höchstrichterlicher US-Rechtsprechung auf der Grundlage des Federal Aviation Administration Authorization Acts (FAAAA) ausgeschlossen. Ein solcher Haftungsausschluss gilt seit dem Urteil des Supreme Courts nicht mehr. Zivilrechtliche Haftungsklagen wegen fahrlässiger Auswahl ungeeigneter beziehungsweise die Sicherheit gefährdender Frachtführer sind damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine inhaltliche Entscheidung über den Schadensersatzanspruch hat der Supreme Court hingegen nicht getroffen. Anders als in Deutschland ergeben sich die Voraussetzungen derartiger Ansprüche in den USA nach dem jeweiligen Landesrecht der einzelnen US-Bundesstaaten. Daher unterscheiden sich sowohl die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften als auch die gerichtlichen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Frachtführern. Nach Einschätzung des DSLV lassen sich deshalb konkrete, US-einheitliche Handlungsempfehlungen nicht definieren. Spediteure, die in den USA Frachtführern Aufträge erteilen oder Verkehrsverträge vermitteln, sollten jedenfalls Vorkehrungen zur Vermeidung eines Auswahlverschuldens treffen. Dies könnte zum Beispiel durch Einsichtnahme in öffentlich zugängliche Datenbanken (FMCSA) und eine umfassende Dokumentation ihrer Sicherheitsüberprüfung erfolgen.

DSLV-Rundschreiben (pdf, 290620 Byte)

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