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Phantomfrachtführer: Änderung der GDV-Bedingungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die überarbeiteten Fassungen seiner Musterbedingungen für die Verkehrshaftungsversicherung bekanntgegeben. Darin sind in Reaktion auf von „Phantomfrachtführern“ begangene Straftaten neue Obliegenheiten und ein Selbstbehalt des Versicherungsnehmers aufgenommen worden. 

Die geänderten Regelungswerke sind unverbindliche Verbands-Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung. Dies bedeutet, dass jedes Versicherungsunternehmen eigene Vertragsbedingungen gestalten kann und dabei frei entscheidet, ob es sich an den Musterbedingungen orientiert oder davon abweicht.

 

Die Einzelheiten lesen Sie hier.
 

Phantomfrachtführer: Änderung der GDV-Bedingungen (pdf, 356163 Byte)

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