Am Donnerstag, den 18. Juni 2026 ist der interne Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung bekannt geworden. Der Entwurf ist bisher mit dem Koalitionspartner nicht abgestimmt.
Die vorgesehenen Regelungen würden die Umsetzung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit für die Mehrzahl der Betriebe erheblich erschweren und zugleich eine spürbare bürokratische Belastung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter darstellen. Konkret sieht der Referentenentwurf Folgendes vor:
Vor diesem Hintergrund hat sich der DSLV am selben Tag mit einem Schreiben an die zuständigen Bundestagsabgeordneten der CDU gewandt und darin nochmals die große Bedeutung einer umfassenden Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen für die Logistikbranche betont sowie vor den Risiken einer bürokratischen Arbeitszeiterfassung gewarnt. Zu den Kernforderungen des DSLV zählen:
Die vollständigen Forderungen des DSLV können Sie unserer im März veröffentlichten Stellungnahme entnehmen.
Ursprünglich hat die Bundesregierung den Beschluss eines Gesetzesentwurfs für den Juni angekündigt. Dieser Termin wird sich jedoch voraussichtlich verschieben. Der DSLV wird Sie über den weiteren Gesetzgebungsprozess umfassend informieren.
(Quelle: DSLV Max Follmer, 18.06.2026)
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.