Der BGL lehnt eine Freistellung von der Mautpflicht sowohl für Transporte kommunaler Entsorgungsunternehmen als auch für Abfalltransporte ab.
Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie nachfolgend.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.